Kosten

Auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Psychotherapien bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen zu finanzieren. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die Anerkennung der Symptomatik als Krankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB V). Allerdings bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen lediglich so genannte Richtlinientherapien, deren Wirksamkeit wissenschaftlich abgesichert ist. Aktuell gehören die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie, die Verhaltenstherapie und die systemische Therapie zu den Richtlinienverfahren.

Als psychologische Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung rechnen wir gesetzliche versicherte Patient:innen über die Versicherungskarte ab, in diesem Fall ist keine Zuzahlung notwendig.

Als Versicherte:r einer Privatkasse kommt es auf den Vertrag an, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich im Rahmen der fünf Probesitzungen, ob Ihre private Krankenversicherung Psychotherapiekosten übernimmt. Die Kostenübernahme erfolgt auf Rechnung, wobei sich der Honorarsatz an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert. Da es recht unterschiedliche Versicherungstarife zwischen den einzelnen privaten Krankenversicherungen gibt, werden die Kosten der Psychotherapie nach Eingabe der Rechnung entweder vollständig oder teilweise erstattet. Es besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abzusetzen.

 Als Selbstzahler:in bleiben Ihnen derartige Formalitäten erspart. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird individuell mit Ihnen vereinbart.